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Die Oberstufe

Möglichkeiten zum Kennenlernen der gymnasialen Oberstufe am PG

Zurzeit stehen Zehnklässler.innen an Realschulen und anderen weiterführenden Schulen vor der Entscheidung, ob und wo sie die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen.

Der Tag der offenen Tür am PG findet am 29.11.2024 (Fr.) um 15.00 – 19.00 Uhr statt.

Zudem sind nachstehend und in dieser Päsentation zahlreiche Informationen zur gymnasialen Oberstufe des Pestalozzi-Gymnasiums zusammengestellt.
Individuelle Fragen können an oberstufe@pgherne.de gestellt werden. Auch können hierüber telefonische und ggf. persönliche Beratungstermine mit der Oberstufenleiterin Frau Kunna und dem Oberstufen-Team angefragt werden.

Informationen für Zehntklässler.innen über die PG-Oberstufe:

Tag der offenen Tür Realschulen

Die gymnasiale Oberstufe am PG

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort und erweitert sie. Sie dauert drei Jahre und gliedert sich in die Einführungs und Qualifikationsphase. In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Die Leistungen der Qualifikationsphase gehen in die Abiturnote ein. Die Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase ab und führt zur Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife.

Mit Beginn der dreijährigen Oberstufe erfolgt ein Wandel innerhalb der Unterrichts-organisation. Der Unterricht wird nicht mehr im Klassenverband erteilt, sondern in einem Kurssystem durchgeführt. Die Kurszusammensetzung hängt von der individuellen Kurswahl der SchülerInnen ab. Formen selbstständigen Arbeitens und Lernens gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von verbindlich zu belegenden Fächern und individuellen Schwerpunktsetzungen werden eine gute Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt.

Die Betreuung der SchülerInnen in der Oberstufe ist Aufgabe des Oberstufenteams. Jede Jahrgangsstufe wird von der Einführungsphase bis zum Abitur durchgehend von einer Beratungslehrerin/einem Beratungslehrer betreut, die/der die Funktion der früheren Klassenleitung übernimmt. Diese Jahrgangsstufenleitung kümmert sich nicht nur um die Laufbahnberatung, sondern auch um die persönlichen Fragen und Probleme jeder einzelnen Schülerin / jedes einzelnen Schülers. Ansprechpartner für alle OberstufenschülerInnen sind neben der jeweiligen Stufenleitung grundsätzlich immer alle Mitglieder des Oberstufenteams.

Oberstufenteam

Unser Oberstufenteam besteht aus:

Ingrid Kunna (Oberstufenkoordinatorin)

Gabi Abker (Beratungslehrerin)

Guillaume Bröckerhoff (Beratungslehrer)

Yvonne Dupierry (Beratungslehrerin)

Hans-Peter Schneider Heuer (Beratungslehrer)

Informationen zu allen wichtigen die einzelnen Jahrgangsstufen betreffenden Fragen finden Sie / findet ihr im folgenden:

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Wahlen

Da die geplanten Informationsveranstaltungen zu Wahlen und Laufbahnplanungen in der Oberstufe für die Schüler.innen und Eltern der Jahrgänge 9, EF und Q1 nicht, wie geplant, stattfinden können, sind alle zurzeit notwendigen Wahlinformationen hier hinterlegt.

Informationen zu den Kurswahlen zur Oberstufe für die jetzigen 9er (mit Erklärungen als MP4-Datei und zum Nachlesen als PDF-Datei)
Wahlbogen EF für die jetzigen 9er

Informationen zu den LK-Wahlen zur Qualifikationsphase für die jetzige EF (mit Erklärungen als MP4-Datei und zum Nachlesen als PDF-Datei)
Wahlbogen Sportkurs zur Qualifikationsphase für die jetzige EF

Informationen zur Oberstufen-Laufbahn gibt es auf der LuPO-Seite des Bildungsportals und in der Broschüre zur gymnasialen Oberstufe des MSB NRW. Dankenswerterweise hat Herr Hayen (Oberstufenkoordinator des Gymnasiums Eickel) seine Videoanleitungen zur Nutzung von LuPO (Video 1, Video 2 u. Video 3) auch den PG-Schülerinnen und -Schülern zur Verfügung gestellt.

Verweildauer der gymnasialen Oberstufe

Verweildauer der gymnasialen Oberstufe

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, wenigstens zwei und höchstens vier Jahre. Wer innerhalb der Vierjahresfrist die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erlangen kann, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. Der Zeitraum eines eingeschobenen Auslandsaufenthalts wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet. Die Höchstverweildauer von vier Jahren kann überschritten werden, um eine nicht bestandene Abiturprüfung zu wiederholen.

Erreichbare Abschlüsse

Erreichbare Abschlüsse

Allgemeine Hochschulreife

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

 

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Ober- stufe in der Sekundarstufe 11“ von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.

Die (volle) Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht beziehungsweise ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.

 

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium

Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs erwerben den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden, wenn die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllt sind.

Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleich-wertiger Abschluss am Gymnasium

Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs erwerben am Ende der Einführungsphase einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt sind.

 

Berechtigungen am Ende der Klasse 9 am Gymnasium

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erworben Ebenfalls am Ende der Klasse 9 eröffnen sich Wege in die unterschiedlichen Bildungsgänge des Berufskollegs.

 

Nachprüfungen

Neben der Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb der Versetzung in die Qualifikationsphase sind am Ende der Einführungsphase auch Nachprüfungen zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) oder eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses möglich. Diese Möglichkeit der Nachprüfung besteht auch bei einer Wiederholung der Einführungsphase.

Fächer und Aufgabenfelder

Fächer und Aufgabenfelder

Fächer und Aufgabenfelder
Vertiefungskurse

Vertiefungskurse

  • Vertiefungsunterricht wird insbesondere in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen angeboten und dient der Intensivierung der individuellen Förderung.
  • Der Unterricht setzt an dem individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler an und fördert sie auf allen Leistungsniveaus. Ziel ist die Integration von individuellen Lernzeiten in den Unterricht der gymnasialen Oberstufe.
  • Vertiefungsfächer werden zweistündig unterrichtet und können im halbjährigen Wechsel belegt werden.
  • In der Einführungsphase können je Halbjahr bis zu zwei Vertiefungsfächer gewählt werden; in den zwei Jahren der Qualifikationsphase ist eine Belegung von insgesamt zwei Halbjahreskursen möglich.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten in geeigneter Form im Verlauf des Vertiefungs-unterrichts Rückmeldungen über den jeweils erreichten individuellen Lernfortschritt.
  • Vertiefungsunterricht wird zwar auf die verpflichtend zu belegende Wochenstundenanzahl angerechnet, können jedoch nicht im Rahmen der Gesamtqualifikation in die Abiturnote einfließen.
Fächerangebot am PG

Fächerangebot am PG

Aufgabelfeld I: (sprachlich-literarisch-künstlerisch)

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Kunst und Musik

 

Aufgabenfeld II: (gesellschaftswissenschaftlich)

Geschichte (auch bilingual), Erdkunde (auch bilingual), Sozialwissenschaften (auch bilingual), Erziehungswissenschaften und Philosophie

 

Aufgabenfeld III: (mathematisch-naturwissenschaftlich)

Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik

 

außerhalb der Aufgabenfelder:

Religion und Sport

 

Vertiefungsfächer:

Mathematik und Englisch

 

Projektkurse:

Deutsch, Englisch, Musik und Kunst

Vorgaben für die Fächerbelegung

Vorgaben für die Fächerbelegung

Planung der individuellen Schullaufbahn

In der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler die eigene Schullaufbahn individuell gestalten und Schwerpunkte setzen:

  • Sie wählen im Rahmen des Fächerangebotes ihrer Schule zwischen verschiedenen Fremdsprachen, gesellschaftswissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen Fächern.
  • Sie bilden einen fachlichen Schwerpunkt durch die Belegung von entweder
    – zwei Fremdsprachen oder
    – zwei naturwissenschaftlich-technischen Fächern.
  • Sie entscheiden ab der Qualifikationsphase, ob sie die Pflichtbedingungen in Kunst oder Musik durch eines dieser Fächer oder durch die Belegung von zwei Kursen in Literatur oder durch zwei instrumental- bzw. vokalpraktische Kurse erfüllen wollen.
  • Sie entscheiden, ob sie eine oder mehrere Fremdsprachen aus der Sekundarstufe l durchgängig fortsetzen. Sie können auch eine neue Fremdsprache erlernen.
  • Sie können sich für einen Projektkurs entscheiden oder individuelle Lernzeiten in Vertiefungsfächern erhalten.

Die Wahlmöglichkeiten werden begrenzt durch die Beleg- verpflichtungen in bestimmten Fächern, die festgelegten Aufgabenfelder und das Fächerangebot der Schule.

 

Vorgaben für die Fächerbelegung

Durch die Fächerwahl in der Einführungsphase wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt. Daher müssen bei der Belegung der Fächer zu Beginn der Einführungsphase die Vorgaben für die Qualifikationsphase und die Wahl der Abiturfächer mitbedacht werden.
Die Festlegung des dritten und vierten Abiturfaches erfolgt zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase.

 

Wochenstundenzahl

In der Einführungsphase und in der Qualiflkationsphase beträgt die Wochenstundenzahl im Durchschnitt jeweils 34 Unterrichtsstunden. Der Pflichtunterricht in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe umfasst insgesamt mindestens 102 Wochenstunden.

Allgemeine Belegungsverpflichtungen

  • Bis zum Abitur müssen folgende Fächer durchgängig belegt werden: Deutsch, eine Fremdsprache. Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissen-schaftliches Fach (Biologie, Physik, Chemie), Sport und die Abiturfächer.
  • In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen acht Leistungskurse und mindestens 30 anrechenbare Grundkurse für die Gesamtqualifikation nachgewiesen werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe l keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe eine neu einsetzende Fremdsprache als vierstündigen Grundkurs durchgängig bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen.
  • Bis zum Abitur muss je nach fachlichem Schwerpunkt eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach durchgängig gewählt werden.

Wahl der Abiturfächer

  • Die vier Abiturfächer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    • Sie müssen von der Einführungsphase an belegt worden sein.
    • Spätestens ab der Qualifikationsphase müssen in diesen Fächern Klausuren geschrieben werden.
    • Sie müssen das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld abdecken.
    • Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt.
    • Zwei der vier Abiturfächer müssen aus den Fächern Fremdsprache, Deutsch und Mathematik gewählt werden.
  • Das erste Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe l fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Das zweite Leistungs-kursfach ist im Rahmen der Vorgaben und der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.
  • Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. In diesem Fall muss zusätzlich ein gesellschaftswissenschaftliches Fach durchgängig belegt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wählen als Ersatzfach Philosophie.
  • Religionslehre und Sport können nicht gleichzeitig Abiturfächer sein.
Bilinguales Abitur

Bilinguales Abitur

Informationen zum bilingualem Abitur finden Sie hier.

Latinum

Latinum

Latinum
Entschuldigungsverfahren / Klausurversäumnisse

Entschuldigungsverfahren / Klausurversäumnisse

  • Jede Fehlstunde muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich entschuldigt werden.
  • Hierzu muss das schuleigene Entschuldigungsformular verwendet werden. Das ausgefüllt Fehlstundenformular muss – sobald der Schulbesuch nach der Erkrankung wieder aufgenommen wird – jedem/-er Fachlehrer/in, bei dem/der Fehlstunden angefallen sind, vorgelegt und abgezeichnet werden.
  • Der/die Fachlehrer/in vermerkt die Fehlstunden (sofern er die Entschuldigung akzeptiert) in der Kursmappe als entschuldigt („e“). Damit dies nicht vergessen wird, sollte das Entschuldigungsformular nur in Verbindung mit dem gleichzeitigen Vermerk in der Kursmappe unterschrieben werden.
  • Zeichnet sich eine längere Fehlzeit (z. B. bei Krankenhausaufenthalt) ab, muss dieses der Schule umgehend telefonisch mitgeteilt werden. Die betreffenden Kolleg/innen werden dann von dem/der Beratungslehrer/in durch Aushang informiert. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung der Stufenleitung vorzulegen.

Klausurversäumnisse:

  • Klausuren sind Prüfungen, die nur aus Gründen versäumt werden dürfen, die der Schüler nicht selbst zu verantworten hat (z.B. Krankheit, Unfall). Hier reicht eine einfache schriftliche Entschuldigung nicht aus. Wer eine Klausur versäumt, muss unverzüglich ein ärztliches Attest zur Schulunfähigkeit vorlegen, d. h.:
  • Am Tage der Klausur muss die Erkrankung telefonisch im Sekretariat gemeldet werden.
  • Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung der Stufenleitung vorzulegen.

Unterbleibt dies, besteht keine Möglichkeit mehr, die Klausur nachzuschreiben und die Klausur wird wie eine nichterbrachte Leistung mit der Note „ungenügend“ bewertet.

  • Wer eine Klausur beginnt, zeigt damit an, dass er/sie gesundheitlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen. Ein vorzeitiger Abbruch einer Klausur aufgrund plötzlich auftretender Beschwerden hat zur Folge, dass lediglich die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Wertung kommen. In diesem Fall besteht keine Nachschreibmöglichkeit.
  • Wer bei Hörverstehensklausuren in den modernen Fremdsprachen verspätet erscheint, hat keine Möglichkeit eines erneuten Hörens des vorgespielten Textes.
  • Fehlzeiten, die durch schulische Veranstaltungen (z.B. Theateraufführungen, Sportfest, Kursfahrten) entstehen, sind grundsätzlich entschuldigt und zählen nicht zu den am Halbjahresende aufsummierten Fehlstunden; daher sollten sie in der Kursmappe mit einem gesonderten Zeichen markiert werden. Der/die Schüler/in hat dafür Sorge zu tragen, dass die von diesen Fehlzeiten betroffenen Lehrer/innen über den schulischen Grund des Unterrichtsversäumnisses informiert werden.
  • Für Unterrichtsversäumnisse, die vorher absehbar sind (z.B. Fahrprüfungen), müssen vorher Beurlaubungen schriftlich beantragt werden (für 1-2 Tage beim Beratungslehrer, ab 3 Tagen beim Schulleiter). Die genehmigten Beurlaubungsanträge werden dann den Fachlehrer/innen mit dem Entschuldigungsformular vorgelegt, in dem als Grund „Beurlaubung“ eingetragen wird.
  • Das Fehlstundenformular verbleibt bei dem/der Schüler/in, bis es voll ist. Ärztliche Atteste u. ä. werden dagegen im Oberstufenbüro abgegeben. Das komplett gefüllte Fehlstundenformular wird dann im Oberstufenbüro gegen ein neues Formular ausgetauscht. Die Entschuldigungsformulare werden nur persönlich ausgegeben.
  • Bei auffallend häufigem Fehlen oder wiederholtem Fehlen in bestimmten einzelnen Stunden sollte die Stufenleitung von dem/der Fachlehrer/in darüber möglichst frühzeitig informiert werden, sodass diese/r ein Beratungsgespräch mit dem/der Schüler/in führen kann.
Ab- und Umwahlen von Fächern und Klausuren

Ab- und Umwahlen von Fächern und Klausuren

In allen Halbjahren der EF, Q1 und in Q2.1 besteht die Möglichkeit zur Um- und Abwahl von Fächern und Klausuren bis zum letzten Schultag des jeweiligen Halbjahres. Eine spätere Entscheidung wird nicht mehr berücksichtigt!

Die Um- und Abwahlen zum Beginn des Halbjahres der Q2.2 sind bis eine Woche nach Ferienende spätestens abzuschließen. Auch hier wird eine spätere Entscheidung nicht mehr berücksichtigt.

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt

Über Auslandsaufenthalte entscheidet die Schule auf Antrag der Eltern. Ein Auslandsaufent-halt findet in der Regel in der Einführungsphase statt. Bei entsprechend guten Leistungen am Ende der Sekundarstufe l können Schülerinnen und Schüler nach der Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase einsteigen. In diesem Fall wird das im Ausland verbrachte Jahr auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet, die Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) erfolgt in diesem Fall im gymnasialen Bildungsgang erst nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase.

Ein Auslandsjahr kann auch noch zwischen der Einführungsphase und dem Beginn der Qualifikationsphase eingeschoben werden. Das eingeschobene Jahr wird in diesem Fall nicht auf die Verweildauer angerechnet. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn im ersten Jahr der Qualifikationsphase fortgesetzt. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase kann nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.

Ganzjähriger Auslandsaufenthalt
Halbjähriger Auslandsaufenthalt
E-Mail-Verteiler

E-Mail-Verteiler

Um einen vollständigen E-Mail-Verteiler erstellen zu können, müssen alle Oberstufen-schülerInnen bis spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn eine E-Mail mit ihrem Namen an die/den jeweilige/n JahrgangsstufenleiterIn schicken.

Die E-Mail-Adressen der JahrgangsstufenleiterInnen lauten:

g.abker@pgherne.de
g.broeckerhoff@pgherne.de
y.dupierry@pgherne.de
i.kunna@pgherne.de
hp.schneider-Heuer@pgherne.de

Über den E-Mail-Verteiler können in Zukunft wichtige, die Jahrgangsstufe betreffende Informationen verschicktwerden. Daher sollte das zu der uns zugeschickten E-Mail-Adresse gehörige Postfach regelmäßig kontrolliert werden.

Informationsbroschüre zur gymnasialen Oberstufe

Informationsbroschüre zur gymnasialen Oberstufe

Informationen zur gymnasialen Oberstufe finden Sie hier.

Lupo

Lupo

Informationen zum oberstufen Laufbahnberatungstool finden Sie hier.

2. Leistungsbewertungen

Klausuren

Klausuren

Klausurenverpflichtung
Sonstige Mitarbeit

Sonstige Mitarbeit

In der gymnasialen Oberstufe sind Leistungen, die in der sonstigen Mitarbeit im Unterricht erbracht werden, eben so bedeutsam wie Klausuren. Die Bewertung für einen schriftlich belegten Kurs setzt sich zu gleichen Teilen aus der Beurteilung der Klausuren und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen.

Zu Beginn eines Kurses informiert die Lehrkraft darüber, welche Anforderungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ gestellt werden und auf welche Grundlagen sich die Beurteilung stützt. Dies können neben den mündlichen Unterrichtsbeiträgen zum Beispiel auch Protokolle, Referate, praktische Arbeiten, schriftliche Übungen oder im Fach Sport auch praktische Übungen sein. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler über ihren jeweiligen Leistungsstand informiert.

Benotungssystem

Benotungssystem

Am Ende eines jeden Halbjahres in der gymnasialen Oberstufe wird aus den Leistungen der „Sonstigen Mitarbeit“ und gegebenenfalls den Klausuren eine Kursabschlussnote gebildet. In der Einführungsphase gilt die Notenskala von eins bis sechs. In der Qualifikationsphase werden die Noten in ein Punktsystem umgesetzt:

Noten Punkte Notendefinition
 sehr gut  15 – 13 Punkte  Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
 gut  12 – 10 Punkte  Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
 befriedigend  9 – 7 Punkte  Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
 ausreichend  6 – 5 Punkte  Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
 schwach ausreichend (ab Q1 Defizit!)  4 Punkte  Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.
 mangelhaft  3 – 1 Punkte  Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
 ungenügend  0 Punkte  Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

3. Jahrgangsstufe EF

Pflichtbelegung

Pflichtbelegung

In der Einführungsphase werden alle Fächer in Grundkursen unterrichtet. In beiden Halbjahren müssen jeweils mindestens

  • neun Kurse im Pflichtbereich und
  • zwei Kurse aus dem Wahlbereich belegt werden.

Weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften sind im Rahmen der Möglichkeiten der Schule wählbar. Zehn Fächer gehen in die Versetzung ein.

 

Pflichtbelegung

Durchgängig bis zum Ende der Einführungsphase sind zu belegen:

im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:

  • Deutsch
  • eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache
  • eine weitere Fremdsprache, sofern nicht zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich gewählt werden
  • eine neu einsetzende Fremdsprache, sofern in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt wurde
  • Kunst oder Musik

 

im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld

  • ein Fach dieses Aufgabenfeldes

 

im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld

  • Mathematik
  • Biologie oder Physik oder Chemie
  • ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach, sofern nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden

 

Sonstiges

  • Religionslehre(beziehungsweise Philosophie als Ersatzfach)
  • Sport

 

im Wahlbereich

  • weitere Fächer
  • Vertiefungsfächer

 

Weitere Vorgaben:

In der Qualifikationsphase können nur solche Fächer gewählt werden, die schon in der Einführungsphase belegt wurden. Ausnahmen bilden Literatur, die vokal- und instrumentalpraktischen Kurse, die Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften sowie Vertiefungsfächer und Projektkurse.
Werden im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Geschichte und Sozialwissen-schaften nicht gewählt, so müssen diese Fächer als Zusatzkurse im zweiten Jahr der Qualifikationsphase belegt werden. Philosophie kann nicht zugleich einziges Fach des zweiten Aufgabenfeldes und Ersatzfach für Religionslehre sein.

Schülerinnen und Schüler der Real- und Gesamtschulen, die mit der zweiten Fremd-sprache in Klasse 8 begonnen haben und mit dieser Fremdsprache die Pflichtbelegung in einer zweiten Fremdsprache abdecken wollen, müssen diese bis zum Ende der Einführungsphase fortführen. Die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache kann auch durch ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichteten Sachfach erfüllt werden.

Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können zur Erfüllung der Pflichtbedingungen in der fortgeführten Fremdsprache am Ende der Einführungsphase eine Feststellungsprüfung in ihrer Muttersprache bei der oberen Schulaufsichtsbehörde ablegen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note einer fortgeführten Fremdsprache. Voraussetzung für die Prüfung ist, dass bereits am Ende der Sekundarstufe l die entsprechende Feststellungsprüfung mit Erfolg abgelegt wurde.

Klausurverpflichtung / Zentrale Klausuren (ZP 10)

Klausurverpflichtung / Zentrale Klausuren (ZP 10)

Klausurpflicht besteht in Deutsch und Mathematik, in allen Fremdsprachen, in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie). Weitere Grundkursfächer können als Fächer mit Klausuren gewählt werden.

Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase werden die Aufgaben für die 2. Klausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik landeseinheitlich zentral gestellt (ZP 10). Die Ergebnisse fließen als reguläre Klausuren in die Leistungsbewertung ein. Es findet keine externe Zweitkorrektur, aber eine schulinterne Evaluation statt.

In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. Eine Klausur kann durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Versetzung in die Q1

Versetzung in die Q1

Eine Versetzung erfolgt in der gymnasialen Oberstufe nur von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase. nicht aber beim Übergang vom ersten in das zweite Jahr der Qualifikationsphase.

Grundlage für die Versetzung in die Qualifikationsphase bilden die Leistungsbewertungen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase in den neun Kursen des Pflichtbereichs und in einem Kurs des Wahlbereichs. Sofern Schülerinnen und Schüler von Gesamt- und Realschulen ihre zweite Fremdsprache in der Klasse 8 begonnen haben und diese zur Abdeckung der fremd-sprachlichen Pflichtbelegung bis zum Ende der Einführungsphase fortführen, tritt dieses Fach an die Stelle eines Kurses des Wahlbereichs und ist versetzungswirksam.

Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch. wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen minde- stens ausreichende Leistungen erbracht hat; mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder in der fortgeführten Fremdsprache müssen allerdings durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Gruppe ausgeglichen werden.

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler können in einem Fach, in dem mangelhafte Leistungen erbracht wurden, eine Nachprüfung ablegen. wenn sie durch die Verbesserung dieser einen mangelhaften Leistung die Versetzungsbedingungen erfüllen. Bei einer Wiederholung der Einführungsphase ist keine Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb der Versetzung möglich.

Schülerinnen und Schüler, die nach der Wiederholung der Einführungsphase nicht in die Qualifikationsphase versetzt werden, müssen die gymnasiale Oberstufe verlassen.

Klausurplan EF

Klausurplan EF

Die aktuellen Klausurpläne der EF können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

4. Jahrgangsstufen Q1 und Q2

Pflichtbelegung

Pflichtbelegung

Die Pflichtbelegungen werden durch Grund- oder Leistungskursfächer erfüllt. In der Qualifikationsphase wählen die Schülerinnen und Schüler zwei Fächer als Leistungskursfächer und in einem Jahr der Qualifikationsphase mindestens sieben, in dem anderen acht für die Gesamtqualifikation anrechenbare Grundkursfächer. Der Unterricht in den Vertiefungsfächern ist nicht anrechenbar.

Darüber hinaus müssen die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer beachtet werden. Zur Einhaltung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl werden entweder weitere Grundkurse oder Vertiefungsfächer oder ein Projektkurs gewählt.

Pflichtbelegung

Durchgehend bis zum Ende der Qualifikationsphase sind zu belegen:

  • Deutsch
  • eine Fremdsprache
  • ein aus der Einführungsphase fortgeführtes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes
  • Mathematik
  • eine aus der Einführungsphase fortgeführte Naturwissenschaft (Biologie oder Physik oder Chemie)
  • Sport eine weitere Fremdsprache beziehungsweise ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichtetes Sachfach oder ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach.

 

In mindestens zwei aufeinander folgenden Halbjahren sind zu belegen:

  • Religionslehre, ersatzweise Philosophie (Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase)
  • Kunst oder Musik; alternativ zwei aufeinander folgende Kurse in Literatur oder zwei aufeinander folgende instrumental- beziehungsweise vokalpraktische Kurse
  • Geschichte und Sozialwissenschaften (entweder Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase oder Belegung eines Zusatzkurses im zweiten Jahr der Qualifikationsphase).
Pflichtfächer Q1
Klausurverpflichtung

Klausurverpflichtung

Klausurpflicht besteht

  • in den vier geplanten Abiturfächern
  • in jedem Fall in Deutsch. Mathematik, einer Fremdsprache und in der neu einsetzenden Fremdsprache
  • in einer weiteren Fremdsprache, dies kann auch die neu einsetzende Fremdsprache sein, oder einem Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich.

Die Wahl weiterer (nicht verpflichtender) Klausurfächer kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Wahl der Abiturfächer möglichst lange offen gehalten werden soll.

In den als Klausurfach belegten Fächern werden in den ersten drei Halbjahren der Qualifi-kationsphase jeweils zwei Klausuren geschrieben, im letzten Halbjahr jeweils nur eine.

Eine Ausnahme bilden die ersten drei Abiturfächer, in denen auch im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase jeweils zwei Klausuren geschrieben werden.

Auch in der Qualifikationsphase können Klausuren in den modernen Fremdsprachen münd-liche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungs-überprüfung ersetzt.

Facharbeit

Facharbeit

Im Rahmen der wissenschaftspropädeutischen Ausbildung der SchülerInnen in der gymnasialen Oberstufe kommt der Anfertigung einer Facharbeit besondere Bedeutung zu.

Im zweiten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase wird in einem schriftlich belegten Fach von den SchülerInnen eine Facharbeit in einem Umfang von etwa 8-12 Seiten erstellt, die die erste Klausur des Halbjahres ersetzt. SchülerInnen, die einen Projektkurs gewählt haben, sind von der Verpflichtung, eine Facharbeit zu verfassen, entbunden, können diese jedoch freiwillig schreiben. Das Thema wird nach eingehender Beratung durch die FachlehrerInnen von den SchülerInnen selbst gewählt.

Die SchülerInnen werden mittels eines Methodenkurses und der Einführung in die Benutzung einer wissenschaftlichen Bibliothek an der Ruhr-Universität Bochum auf die Facharbeit vorbereitet. Sie erhalten außerdem einen Reader, in dem die zu berücksichtigenden Anforderungen sowie die methodischen Grundsätze für die Erstellung einer Facharbeit festgeschrieben sind. Arbeitsbegleitend werden die SchülerInnen von den FachlehrerInnen in mindestens drei Beratungseinheiten betreut und fachlich beraten. Die Beratungsinhalte sowie der aktuelle Stand des Arbeitsprozesses werden in entsprechenden Formularen protokolliert. Diese Protokolle sind Bestandteile des Anhangs der Facharbeit. Die Facharbeit ist termingerecht abzugeben.

Die für die Facharbeit erteilte Note hat den Wert einer Klausurnote. Die zu erteilende Leistungsnote wird in einem ausführlichen Gutachten begründet.

Allgemeine Bewertungskriterien von Facharbeiten sind:

  • formale Gestaltung entsprechend den Vorgaben (z.B. Schrifttyp Times New Roman; Schriftgröße 12 Punkt, Fußnoten Schriftgröße 10 Punkt; 1 1/2 zeilig; 4 cm Rand links, 2 cm rechts; Blocksatz; korrekte Zitierweise und Anmerkungen; genaue Quellenangaben; bibliographisch korrektes Literaturverzeichnis; Selbstständigkeitserklärung; Vollständigkeit)
  • sprachliche Darstellung (Orthographie; Zeichensetzung; Grammatik; Syntax)
  • inhaltlicher Aufbau (z.B. sinnvolle Gliederung; stringente Gesamtdarstellung; präzise Erfassung des Schwerpunktes; durchgängiger Themenbezug; sorgfältige Begründung der Thesen; Berücksichtigung aller Anforderungsbereiche; kritische Selbstreflexion)
  • wissenschaftliche Arbeitsweise (z.B. korrekter Einsatz von Fachsprache; Anwendung der Fachmethodik; Einbeziehung von und kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; genaue Unterscheidung zwischen der Darstellung von Fakten, Positionen anderer und der eigenen Meinung; wissenschaftliche Distanz und Sachlichkeit)
  • Ertrag der Facharbeit (z.B. gedankliche Vielfalt; Richtigkeit der Angaben; Aufzeigen von vertieften, selbstständigen und kritischen Einsichten)
  • Entstehungsprozess (z.B. Materialrecherche; Qualität der Materialien; Wahrnehmung der Beratungsgespräche und Umsetzung der besprochenen Inhalte)
Projektkurse

Projektkurse

Ein Projektkurs ist ein freiwillig zu belegender Kurs im Umfang eines zwei Halbjahre umfassenden dreistündigen Grundkurses im ersten Jahr der Qualifikationsphase. Er ist an bis zu zwei in der Qualifikationsphase unterrichtete Referenzfächer angebunden. Die vorherige oder gleichzeitige Belegung mindestens zweier Kurse in der Qualifikationsphase eines Referenzfaches wird verlangt.

Ein Projektkurs bietet Gelegenheit sowohl zu projektorientiertem als auch zu fachübergreifendem Arbeiten. Sein Rahmenthema muss sich deutlich von der Lehrplanobligatorik des Referenzfaches unterscheiden. Die Einbindung von Wettbewerben (z.B. Jugend forscht, Certamen Carolinum) und von internationalen Projekten ist möglich. In diesem Wahlangebot geht es um Exzellenz.

Der Projektkurs kann im Umfang von zwei Halbjahreskursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Am Ende des ersten Halbjahres wird lediglich die Kursbelegung auf der Laufbahnbescheinigung ausgewiesen. Erst am Ende des zweiten Halbjahres wird eine dann doppelt gewertete Abschlussnote erteilt. Diese setzt sich zu gleichen Teilen aus der Abschlussnote der beiden Halbjahresleistungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ (Teilleistungen wie z.B. kontinuierlich über zwei Halbjahre erbrachte Unterrichtsbeiträge, Planungs- und Organisationsleistungen) und einer weitgehend eigenständigen Dokumentation zusammen.

Die Ergebnisse eines Projektkurses können in eine besondere Lernleistung einfließen. Ist dies der Fall, kann der Projektkurs nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Zur Zeit werden Projektkurse mit den Referenzfächern Deutsch, Kunst, Musik und Sport angeboten.

Besondere Lernleistung

Besondere Lernleistung

Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl kann SchülerInnen eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird.

Grundlage einer besonderen Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse des Projektkurses oder die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes sein.

Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schule angezeigt werden. Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Die Einbringung einer besonderen Lernleistung im Fach Sport muss durch die obere Schulaufsicht genehmigt werden.

Möglichkeiten der Realisierung:

  • empirische Arbeiten (eine Fragestellung wird untersucht; die Ergebnisse werden ausge-wertet und interpretiert)
  • experimentelle Arbeiten (eine Fragestellung wird experimentell umgesetzt, die Ergebnisse werden ausgewertet und interpretiert)
    produktorientierte und kreative Arbeiten (zu einer künstlerischen Produktion, Versuchs-apparatur, Software-Entwicklung etc. werden Zielvorgaben entwickelt und praktisch umgesetzt; das Produkt wird aufgeführt, erprobt und vorgestellt)
  • theoretisch-interpretierende Arbeiten (eine Fragestellung wird z.B. im Kontext von Quellen oder Texten entwickelt, auf eigenständige Weise entfaltet und interpretativ bearbeitet)
  • theoretisch-analytische Arbeiten (eine Fragestellung wird z.B. im Rahmen einer zu erkundenden wissenschaftlichen Theorie entwickelt und präzisiert).

Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein und bleibt folgenlos.

Der schriftliche Teil einer besonderen Lernleistung sollte etwa dreißig Textseiten umfassen, der Anhang mit Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Materialien usw. nicht eingeschlossen. Zwei grundlegende Bewertungsaspekte ergeben sich: die Selbstständigkeit der Ausführung aller Arbeitsanteile und Arbeitsschritte sowie der angemessene Arbeitsaufwand. Die schriftliche Leistung wird von der betreuenden Lehrkraft und einem Zweitkorrektor bewertet.

Soll das Ergebnis eines Projektkurses oder das eines individuellen Projektes als besondere Lernleistung in die Abiturwertung eingehen, müssen die Ergebnisse deutlich erhöhten Anforderungen genügen. Der schriftliche Teil der besonderen Lernleistung weist gegenüber einer Facharbeit oder einer Projektkursarbeit folgende Kriterien auf:

  • einen höheren Grad an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
  • ein höheres Anforderungsniveau und eine komplexere Aufgabenstellung
  • einen größeren Anteil originärer und empirischer Forschung
  • einen größeren Umfang und größeren zeitlichen Aufwand
  • einen höheren Anspruch an die wissenschaftliche Vertiefung und sprachliche Verarbeitung
  • vielfältigere thematische und methodische Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Das abschließende, in der Regel 30 Minuten dauernde Kolloquium vor einem Fachprüfungsausschuss orientiert sich an den in allen Fachlehrplänen ausgewiesenen drei Anforderungsbereichen und dient der Präsentation der Arbeitsergebnisse, der Überprüfung des fachlichen Verständnisses des gewählten Themas oder Problems und der Reflexion verschiedener Erkenntnisperspektiven.
  • Die Dokumentation und das Kolloquium bilden für die Bewertung eine Einheit. Eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt, sondern es erfolgt eine Gesamtwürdigung.
  • In der besonderen Lernleistung sind maximal 15 Punkte erreichbar, die wie die vier anderen Abiturfächer dann vierfach in die Wertung eingehen.
Wiederholung in Q1 / Q2

Wiederholung in Q1 / Q2

Stellt sich im Laufe des ersten Jahres der Qualifikationsphase heraus, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, besteht bis zum Ende des ersten Halbjahres die Möglichkeit, auf Antrag in die Einführungsphase zurückzutreten. Die Entscheidung über den Rücktritt trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Die Versetzungsentscheidung wird damit unwirksam. Die am Ende der Einführungsphase erworbenen Abschlüsse bleiben erhalten. Der Rücktritt wird auf die Verweildauer angerechnet.

Wenn die Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase für eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht ausreichen, muss je nach Zeitpunkt das erste Jahr der Qualifikationsphase oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wie- derholt werden. In der Qualifikationsphase erworbene Abschlüsse bleiben bei Wiederholung erhalten.

 

Wiederholung der Abiturprüfung

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wie- derholt werden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wiederholt wurde. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Abiturprüfung nicht bestanden hat, wiederholt sie oder er das zweite Jahr der Qualifikationsphase. Hat eine Schülerin oder ein Schüler am Ende des Wiederholungsjahres die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht oder die Abiturprüfung erneut nicht bestanden, so muss sie oder er die gymnasiale Oberstufe verlassen.

Klausurplan Q1 / Q2

Klausurplan Q1 / Q2

Die aktuellen Klausurpläne der Q1 und Q2 können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

5. Abiturbereich

Gesamtqualifikation

Gesamtqualifikation

Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus zwei Bereichen:

Block I: Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kursen der Qualifikationsphase

Block II: Leistungen in der Abiturprüfung

Zwei Drittel der Gesamtqualifikation werden durch Leistungen in Block I und ein Drittel wird durch Leistungen in Block II erworben.

In den beiden Blöcken müssen insgesamt mindestens 300 Punkte erreicht werden, 200 Punkte in Block I und 100 Punkte in Block II. Dies entspricht einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen in allen in die Berechnung eingebrachten Kursen und Prüfungen. Defizite in einem Bereich können in gewissem Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden.

Zu beachten ist, dass nicht nur mangelhafte, sondern auch schwach ausreichende Leistungen (4 Punkte) dazu führen können, dass die Mindestbedingungen für die Gesamtqualifikation und das Abitur nicht erfüllt sind.

Zulassung

Zulassung

Block I: Zulassung zur Abiturprüfung

Vor der Abiturprüfung findet das Verfahren der Zulassung statt. Dabei wird ermittelt, welche von den in der Qualifikationsphase belegten Kursen in die Berechnung der Abiturnote einfließen.

In Block I müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es müssen mindestens 30 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse belegt worden sein.
  • In den Fächern mit Belegungsverpflichtung darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen worden sein.
  • Von den insgesamt belegten Kursen fließen 27 bis 32 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse in die Gesamtqualifikation ein. Es können also insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse eingebracht werden. Vertiefungsfächer sind nicht anrechenbar.
  • In der Gesamtheit der in Block I anzurechnenden Kurse müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein.
  • Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen 7 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungs-kurse, ein Defizit (4 oder weniger Punkte) aufweisen.
  • Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungs-kurse, ein Defizit aufweisen.

 

Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I: EI = (P : S) x 40

EI = Ergebnis Block I

P = Punkte, die in den für die Zulassung zur Abiturprüfung eingebrachten Kursen in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden. Grundkurse (mindestens 27) werden einfach, Leistungskurse (8) doppelt gewertet.

S = Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse). Grundkurse werden einfach und Leistungskurse doppelt gezählt.

 

Wer die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt, muss das letzte Jahr der Qualifikationsphase wiederholen. Wird dadurch bis zur erneuten Zulassung zur Abiturprüfung die Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss die Schülerin oder der Schüler die gymnasiale Oberstufe verlassen.

Abiturprüfung

Abiturprüfung

Block II: Abiturprüfungen

Die Abiturprüfung findet in vier Fächern statt, und zwar in den beiden Leistungskursfächern, die erstes und zweites Abiturfach sind, und in zwei Grundkursfächern als drittem und viertem Abiturfach. Die Abiturprüfung erfolgt

in den Leistungskursen und im dritten Abiturfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich im vierten Abiturfach ausschließlich mündlich.

Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben.

Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der Qualifikationsphase auf der Basis der Kernlehrpläne und Vor- gaben des Schulministeriums. Die Schulen stellen sicher, dass die dort festgelegten inhaltlichen Schwerpunkte des Unterrichts erarbeitet werden.

Die Vorgaben für die Prüfungen können im Internet unter www.standardsicherung.nrw.de eingesehen werden.

 

Die Arbeitszeit in der schriftlichen Prüfung beträgt

  • in den Leistungskursfächern 4 Zeitstunden und 15 Minuten
  • im dritten Abiturfach 3 Zeitstunden.

Für Experimente und praktische Arbeiten kann die Arbeitszeit durch die oberste Schulaufsichtsbehörde um maximal eine Stunde verlängert werden. Wenn eine Auswahl aus vorgelegten Texten oder Materialien getroffen werden muss, stehen hierfür zusätzlich 30 Minuten zur Verfügung.

Nach den schriftlichen Prüfungen findet die mündliche Prüfung im vierten Abiturfach statt. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft nach Beratung mit dem Fachprüfungssauschuss dezentral gestellt. Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten erfolgt die zweiteilige mündliche Prüfung (Vortrag und Fachgespräch), die insgesamt mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert.

 

Im ersten bis dritten Fach werden zusätzlich mündliche Prüfungen angesetzt, wenn

  • die Ergebnisse in den schriftlichen Arbeiten um vier oder mehr Punkte der einfachen Wertung vom Durchschnitt der Punkte abweichen, die im jeweiligen Prüfungsfach in den vier Kursen der Qualifikationsphase erreicht wurden
  • die Mindestpunktzahl für den Abiturbereich oder für einzelne Abiturfächer nicht erreicht wurde.

Wenn Schülerinnen oder Schüler die Bewertung in einem Fach oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern möchten, können sie sich freiwillig zu mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach melden. Das Ergebnis einer freiwilligen mündlichen Prüfung geht in die Abiturnote ein.

Wenn in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, gehen die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1 in die Abiturnote ein.

Es besteht die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt von der Abiturprüfung zurückzutreten. Bei Rücktritt nach der Zulassung zu den Abiturprüfungen gilt das Abitur als nicht bestanden.

 

Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:

Ohne „besondere Lernleistung“: Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet. Bei vier Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden.

Mit „besonderer Lernleistung“: Jede Prüfungsnote wird vierfach gewertet. Bei dann fünf Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden.

In beiden Fällen müssen als Ergebnis der vier bzw. fünf Abiturprüfungsnoten mindestens 100 Punkte erreicht werden; maximal 300 Punkte sind möglich.

Wiederholung der Abiturprüfung

Wiederholung der Abiturprüfung

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wiederholt wurde. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Abiturprüfung nicht bestanden hat, wiederholt sie oder er das zweite Jahr der Qualifikationsphase. Hat eine Schülerin oder ein Schüler am Ende des Wiederholungsjahres die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht oder die Abiturprüfung erneut nicht bestanden, so muss sie oder er die gymnasiale Oberstufe verlassen.

Abiturdurchschnittsnote

Abiturdurchschnittsnote

Abiturdurchschnittsnote
Terminplan für das Abitur 2021

Terminplan für das Abitur

Abiturtermine 2021

Pestalozzi-Gymnasium

(Stand: 06.01.2021)

 

 

Di. 16.03.2021            8-16 Uhr         Sportabitur Ausdauer (OHG), Sportplatz Schäferstraße;

                                    16.00 Uhr       Schwimmzeiten im Anschluss an die 5000m-Läufe im Südpool

 

Mo. 29.03. – Sa. 10.04.2021             unterrichtsfrei: Osterferien

 

Mo. 12.04. – Mi. 21.04.2021             Q2-Kompaktphase: Unterricht nach Sonderplan

 

Di. 13.04.2021            08.00 Uhr       Ausweichtermin Sportabitur Ausdauer (OHG), Sportplatz                                                                        Schäferstraße;

16.00 Uhr       Schwimmzeiten im Anschluss an die 5000m-Läufe im Südpool

 

Mo. 19.04. – Do. 22.04.2021             Mottotage

 

Mi. 21.04.2021           13.45 Uhr       1. Konferenz  ZAA

 

Do. 22.04.2021           10.00 Uhr       Bekanntgabe der Beschlüsse des ZAA

(letzter Unterrichtstag der Jgst. Q2)

 

 

Schriftliches Abitur ab Freitag, 23. April, bis Mittwoch 05. Mai 2021:

(Die für diesen Jahrgang relevanten Abiturkurse am PG sind fett gedruckt.)

 

Fr. 23.04.2021                                    Englisch (LK,GK)

 

Mo. 26.04.2021                                  Latein (LK,GK) (einschl. Erweiterungsprüfung)

 

Di. 27.04.2021                                   Kunst (LK), Erdkunde (LK), Pädagogik (LK), Geschichte (LK), Sozialwissenschaften (LK), Sport (LK)

 

Mi. 28.04.2021                                  Französisch (LK,GK)

                                                          

08.00 Uhr       Sportabitur Volleyball (OHG), MCG-Arena

 

Do. 29.04.2021                                  Biologie (LK,GK), Chemie (LK,GK), Informatik (LK,GK), Physik (LK,GK)

 

Fr. 30.04.2021                                    Deutsch (LK,GK)

 

Mo. 03.05.2021                                  Kunst (GK), Erdkunde (GK), Pädagogik (GK), Geschichte (GK), Geschichte bil. (GK), Philosophie (GK), Sozialwissenschaften (GK), Sozialwissenschaften bil. (GK), ev. u. kath. Religion (GK)

 

Di. 04.05.2021                                   Mathematik (LK,GK)

 

Mi. 05.05.2021                                  Spanisch (GK)

 

 

 

Do. 06.05.2021           08.00 Uhr       Sportabitur Leichtathletik (OHG), Stadion Wanne

 

 

Nachschreibtermine ab Freitag, 07. Mai, bis Freitag, 21. Mai 2021:

 

Fr. 07.05.2021                                    Nachschreibtermin Englisch (LK,GK)

 

08.00 Uhr        Ausweichtermin Sportabitur Leichtathletik (OHG), Stadion Wanne

 

Mo. 10.05.2021                                  Nachschreibtermin Kunst (LK), Erdkunde (LK), Pädagogik (LK), Geschichte (LK), Sozialwissenschaften (LK), Sport (LK)

 

Di. 11.05.2021                                   Nachschreibtermin Biologie (LK,GK), Chemie (LK,GK), Informatik (LK,GK), Physik (LK,GK)

 

Mi. 12.05.2021                                  Nachschreibtermin Französisch (LK + GK)

 

08.00 Uhr       Ausweichtermin Sportabitur Volleyball (OHG), MCG-Arena

 

Do. 13.05. / Fr. 14.05.2021               Christi Himmelfahrt und beweglicher Ferientag

 

Mo. 17.05.2021                                  Nachschreibtermin Deutsch (LK + GK)

 

Späteste Übergabe der Erstkorrekturen an die internen Zweitkorrektoren (kollegiale Absprache)

 

Di. 18.05.2021                                   Nachschreibtermin Latein (LK,GK) (einschließlich

Erweiterungsprüfung)

 

Mi. 19.05.2021                                  Nachschreibtermin Mathematik (LK + GK)

 

Ausgabe der Unterlagen für die Prüfungen im 4. Abiturfach

 

Do. 20.05.2021                                  Nachschreibtermin Kunst (GK), Erdkunde (GK), Pädagogik (GK), Geschichte (GK), Geschichte bil. (GK), Philosophie (GK), Sozialwissenschaften (GK), Sozialwissenschaften bil. (GK), ev. u. kath. Religion (GK)

 

Do. 20.05. / Fr. 21.05.2021                Vorbereitende Konferenzen der Fachprüfungsausschüsse für die

Prüfungen im 4. Abiturfach (mit Protokoll über Beschlüsse, Ver-

lauf und Aufgabenstellungen mit Erwartungshorizont)

 

Fr. 21.05.2021                                    Nachschreibtermin Spanisch (GK)

 

So. 23.05. und Mo. 24.05.2021         Pfingsten

 

Di. 25.05.2021                                   Pfingstferientag

 

Mi. 26.05. / Do. 27.05.2021              Mündliches Abitur: Prüfungen im 4. Abiturfach

 

Do. 27.05.2021            08.00 Uhr      Ausweichtermin Sportabitur Leichtathletik (OHG), Stadion Wanne

 

 

 

Fr. 28.05.2021                                   Späteste Rückgabe der Zweitkorrekturen an die Erstkorrektoren zur Endnotenbildung

 

Mo. 31.05.2021            08.00 Uhr    – Späteste Abgabe aller Abiturarbeiten bei der Schulleitung

 

bis 12 Uhr    – Meldung der Koop-Abiturnoten

 

– Überprüfung der Endnoten durch die Beratungslehrer

– Noteneingabe durch die Jgst-Leitung

Do. 03.06. / Fr. 04.06.2021               Fronleichnam und beweglicher Ferientag

 

Di. 08.06.2021            13.45 Uhr      2. Konferenz ZAA

  • 09.06.2021 08.00 Uhr Bekanntgabe der Ergebnisse der 2. Konferenz des ZAA an die                                                    Schülerinnen und Schüler                         

  • 10.06.2021 bis 12.00 Uhr Letzter Termin der Meldung zur freiwilligen Prüfung im 1.-3.
  • Abiturfach

 

  • 11.06.2021 Ausgabe der Unterlagen für die Prüfungen im 1.-3. Abiturfach

Fr. 11.06. / Mo. 14.06.2021               Vorbereitende Konferenzen der Fachprüfungsausschüsse für die

Prüfungen im 1.-3. Abiturfach

Di. 15.06. und Mi. 16.06.2021          Mündliches Abitur: Prüfungen im 1. – 3. Abiturfach

 

Fr. 25.06.2021                                   Abiturball

 

Vorgaben zum Zentralabitur

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