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Elternvertretung / Schulpflegschaft

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie ganz herzlich im Namen der Schulpflegschaft!

„Schule“ ist nicht nur eine Einrichtung, in der fachliche Inhalte vermittelt werden, sondern ein Ort, an dem Schülerschaft, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern gemeinsam in vertrauensvollem und respektvollem Miteinander Gestaltungsprozesse anstoßen und durchlaufen und dabei stets das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Auge behalten.

Wir alle verfolgen ein gemeinsames Ziel, nämlich die bestmögliche Ausbildung unserer Kinder zu erreichen und sie sowohl fachlich als auch sozial auf die Aufgaben, die ihnen während und nach der Schulzeit bevorstehen, optimal vorzubereiten.

Um alle Beteiligten in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden, gibt es auch an unserer Schule entsprechende Vertretungen. Wir als Elternvertretung haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Eltern im Sinne aller Kinder zu vertreten, indem wir uns engagiert und konstruktiv mit allen anderen Gremien austauschen und unsere Belange einbringen. Dabei wünschen auch wir uns vor allem eine offene Kommunikation. Wir werden versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten eine bestmögliche Lösung zu erreichen, auch wenn das manchmal bedeutet, dass bei so vielen unterschiedlichen Interessen nicht alle Wünsche erfüllt werden können und auch wir Kompromisse eingehen müssen.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Anregungen oder Kritik über Ihre Klassen- bzw. Stufenvertretungen oder auch direkt zukommen lassen. Sie erreichen uns über E-Mail unter schulpflegschaft@pgherne.de.

Wir freuen uns über Ihre konstruktiven Anregungen und danken Ihnen für das in uns gesetzte Vertrauen.

Ihr Schulpflegschaftsteam

 

Brief der Schulpflegschaft zum Schuljahresend2 2020/21

 

Partizipation

Eltern haben die Möglichkeit, sich in die Gremien der Schule einzubringen und mitzuarbeiten. Unter anderem geschieht das über die Schulpflegschaft, in der die Interessen der Eltern und der Kinder vertreten werden. An den Schulpflegschaftskonferenzen nehmen die beiden gewählten Vertreter*innen aus den Klassenpflegschaften teil. Auch in der Schulkonferenz arbeiten Eltern mit. Derzeit sind es sechs Mitglieder, die aus den Mitgliedern der Schulpflegschaft gewählt werden. Zusätzlich können sich Eltern über die einzelnen Fachkonferenzen engagieren und sich dafür bei den Pflegschaftssitzungen melden.

 

Übersicht über die Mitwirkungsgremien und ihre Aufgaben

Klassenpflegschaft

Aufgabe:
Die Information und der Meinungsaustausch der Eltern über Angelegenheiten der Schule, sowie der Beratung über Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr. Die Klassenpflegschaft wählt eine.n Vorsitzende.n und eine.n Vertreter.in, diese gewählten Vertreter.innen sind auch Mitglied der Schulpflegschaft.

Schulpflegschaft

Aufgabe:
Die Interessenvertretung aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und die Beratung von Angelegenheiten, die später in der Schulkonferenz entschieden werden.

Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr. Die Schulpflegschaft wählt eine.n Vorsitzende.n und dessen/deren Vertreter. Außerdem wählt sie Vertreter.innen für die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Aufgabe:
Die Schulkonferenz berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und hat alleinige Entscheidungskompetenzen über festgelegte, zentrale Sachthemen des Schullebens.

Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern des Lehrerkollegiums, Schülervertretern und Vertretern der Schulpflegschaft.
Der Ad-Hoc-Ausschuss mit je einem Vertreter.in der Schüler.innen, Eltern und Lehrkräfte aus der Schulkonferenz sowie der Schulleitung entscheidet bei dringenden Angelegenheiten für die Schulkonferenz. Die Beschlüsse des Ad-Hoc-Auschusses müssen bei der nächsten Sitzung der Schulkonferenz bestätigt werden.

Fachkonferenzen

Aufgabe:
Die jeweiligen Fachkonferenzen beraten über alle Fach- oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.

Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr. Interessenten melden sich bitte rechtzeitig zu Beginn eines neuen Schuljahres bei den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft, um während der Schulpflegschaftssitzung gemeldet zu werden.

Teilkonferenz

Für die Teilkonferenz nach § 53 (7) Schulgesetz wählt die Schulpflegschaft eine.n Elternvertreter.in.

Das neue Schulpflegschaftsteam
stellt sich vor!

Yücel Yilmaz

Schulpflegschaftsvorsitzender

Andrea Sudkamp

stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende

Herr Hup

stellvertretender Schulpflegschaftsvorsitzender

Frau Tennie

stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende

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