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Potenzialanalyse

Was ist eine Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse ist eine handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Stärken und Potenzialen. Jugendliche entdecken dabei unabhängig von geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen ihre sozialen, personalen und methodischen Kompetenzen im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt. Dabei können berufliche Basiskompetenzen wie z.B.: Fein- und Grobmotorik, räumliches Vorstellungsvermögen, Arbeitsgenauigkeit und Zeitmanagement beobachtet werden.
Die Potenzialanalyse ist der erste Baustein, mit dem der Prozess der Berufs- und Studienorientierung in der Jahrgangsstufe 8 beginnt. Sie bietet eine Möglichkeit, im weiteren Berufsorientierungsprozess passende Berufsfelder zu erkunden und Praktikumsstellen auszusuchen. Vor dem Hintergrund der in ihrem Rahmen gewonnen Selbst- und Fremdeinschätzung in berufsbezogenen Handlungssituationen fördert sie die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen auch mit Blick auf Entscheidungs- und Handlungskompetenzen.

Was wird beobachtet?

Die handlungsorientierten Aufgaben sind so zu gestalten, dass folgende Kategorien durch das außerschulische Personal beobachtbar werden:
Persönliches Potenzial: z.B. Motivation, Zuverlässigkeit, Konzentration, Selbstständigkeit Leistungsbereitschaft, Geduld,

  • soziales Potenzial: z.B. Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
  • methodisches Potenzial: z.B. Lern- und Arbeitsmethoden, Arbeitsplanung, Problemlösefähigkeit
  • berufliche Basiskompetenzen: z.B. Fein- und Grobmotorik, räumliches Vorstellungsvermögen, Arbeitsgenauigkeit.

In handlungsorientierten Verfahren werden Situationen vorgestellt, in denen die Jugendlichen Aufgaben und Anforderungen bewältigen. Nach vorab definierten Verhaltensmerkmalen werden sie systemisch von dafür geschultem Personal – jeweils vier Beobachter pro Gruppe – beobachtet. Die Ergebnisse dienen nicht der schulischen Leistungsmessung.
Die Ergebnisse der Beobachtung werden schriftlich dokumentiert und in einem individuellen Auswertungsgespräch von den Beobachtern im Rahmen der Nachbereitung den Jugendlichen erläutert. Die Rückmeldungen enthalten keine Empfehlungen, einen bestimmten Beruf zu ergreifen, sondern Hinweise auf individuelle Potenziale und geben Impulse für eine überlegte Wahl der Berufsfelderkundungen und des Praktikumsplatzes. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind zu diesen Gesprächen miteingeladen.

Wo soll die Potenzialanalyse stattfinden und wer führt sie durch?

In der Jahrgangsstufe 8 wird die Potenzialanalyse außerhalb der Schule in überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei vergleichbaren Bildungsträgern eintägig durchgeführt. Die Ergebnisse werden individuell ausgewertet und in einem persönlichen Gespräch, an dem die Eltern teilnehmen sollten, mit den Jugendlichen besprochen und dann im Portfolioinstrument – z.B. dem Berufswahlpass NRW – dokumentiert.
Entsprechend der Förderrichtlinien wird die Potenzialanalyse zentral durch die Landes- Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ausgeschrieben. Dabei werden regionale Besonderheiten berücksichtigt. Die zentrale Ausschreibung soll die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards erleichtern. Zu diesen gehören u. a.:

  • Die PA muss gender-, kultursensibel und inklusiv durchgeführt werden.
  • Die Fahrzeit zum Durchführungsort mit dem ÖPNV sollte auf 45 Minuten begrenzt sein.
  • Das Auswertungsgespräch findet nicht am Tag der Durchführung statt und wird von einer Person durchgeführt, die die Schülerin bzw. den Schüler beobachtet hat.
  • Einheitliche Feedbackmöglichkeiten durch Schülerinnen und Schüler sowie der Schule sollten zur Verfügung stehen.
  • Die Potenzialanalyse ist eine schulische Veranstaltung an einem außerschulischen Ort.

Teilnahmepflicht und Datenschutz

Die Teilnahmepflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um eine schulische Ver- anstaltung handelt. Die Frage der Einwilligung in die Teilnahme, bzw. Durchführung mit Blick auf datenschutzrechtliche Aspekte ist davon zu trennen.

Unter den letztgenannten Aspekten betrachtet, handelt es sich bei der Potenzialanalyse um eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Inhaltsdaten (Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler) und von Kerndaten (Name, Schule, Geburtsdatum), die zu Abrechnungszwecken erhoben werden. Diese dürfen nur mit Einwilligung der Betroffe- nen erhoben werden. Um eine wirksame Einwilligung zu sichern, müssen die Personen, die einwilligen, um- fassend informiert werden über:

  • Den Charakter der erhobenen Daten (Inhaltsdaten, Kerndaten)
  • an wen diese weitergeleitet werden (Bildungsträger, Name, Adresse, Ansprech- partner)
  • wer diese hostet (Bildungsträger, Name, Adresse, Ansprechpartner)
  • wann sie gelöscht werden (Zeitpunkt)
  • wer die Datenschutzerklärung einsammelt (Schule)
  • wo die Einwilligung widerrufen werden kann (Schule)

In der Jahrgangsstufe 8 erhalten die Eltern eine Information des Bildungsträgers über das Konzept der Potenzialanalyse, die an der Schule durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage werden die Eltern gebeten, in die mit der Potenzialanalyse verbundene Datenerhebung einzuwilligen. Nach dem Auswertungsgespräch entscheiden die Schülerinnen bzw. Schüler oder ihre Eltern, ob sie die Ergebnisse der Potenzialanalyse zur weiteren Beratung in der Berufs- und Studienorientierung den dafür zuständigen Lehrkräften zur Verfügung stellen. Die Bildungsträger sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) einzuhalten. Diese regeln, dass unmittelbar im Anschluss an die Auswertungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern alle vorhandenen personenbezogenen Ergebnisse gelöscht, bzw. Schriftstücke mit entsprechenden Inhalten vernichtet werden. Die Ergebnisse werden ausschließlich den betroffenen Schülerinnen und Schülern ausgehändigt.

Wie wird die Potenzialanalyse vor- und nachbereitet?

Die Schulen erstellen ein schulinternes Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung. In diesem wird die Verzahnung der 18 Standardelemente mit dem Unterricht festgeschrieben und die Vor- und Nachbereitung jedes Bausteins gesichert. Da die Potenzialanalyse der Einstieg in den Berufs- und Studienorientierungsprozess ist, ist die Intensität der Vorbereitung ein Signal für die Wichtigkeit dieser schulischen Aufgabe. Die Träger sind verpflichtet, in Abstimmung mit der Schule auf einer Informationsveranstaltung den Eltern, Erziehungsberechtigten und auch Schülerinnen und Schülern ihr Konzept zur Durchführung der Potenzialanalyse vorzustellen. Als Kurzkonzept wird es auch schriftlich zur Verfügung gestellt.

Die schriftliche Auswertung der Potenzialanalyse soll in einem Portfolioinstrument, wie z.B. dem „Berufswahlpass NRW“, oder vergleichbaren, regional abgestimmten Instrumenten aufbewahrt werden.
Die Nachbereitung hängt entscheidend davon ab, wie die Eltern, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler sich für den Umgang mit den Ergebnissen entscheiden. Hier ist besonders wichtig, die Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig mit einzubinden und diese zu handelnden Personen zu machen. Die Grundlage dafür ist eine transparente Rollenklärung und –beschreibung der dafür zuständigen Lehrkräfte, die dann schulische Gremien (Klassenpflegschaftsversammlungen, Schulpflegschaften) und Strukturen (Berufsorientierungsbüro, Elternsprechtage, Coachingprozesse, Peer-Group Verfahren) nutzen und ausbauen.

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